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Leistungen
Wir möchten
Ihnen soviel Hilfe/Unterstützung geben wie Sie benötigen:
Sie oder ein
Angehöriger ist erkrankt oder liegt im Krankenhaus und
benötigt Hilfe. Fördern Sie uns an, wir beraten und
unterstützen Sie. Wir führen auch Besuche in anderen
Einrichtungen (z.B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung usw.)
durch und bereiten alles gemeinsam mit Ihnen vor.
Leistungen kosten Geld… oder nicht?
Wir sagen
Ihnen offen, schnell und verbindlich, welche unserer
Leistungen voraussichtlich von Ihrer Krankenkasse,
Pflegekasse oder auch Sozialamt übernommen werden und Sie
daher keinen Cent kosten. Wir sagen Ihnen auch genauso
ehrlich, in welchen Fällen Kosten auf Sie zukommen.
Nach unserer ausführlichen Beratung…
Werden Sie in
der Lage sein, die notwendigen Entscheidungen zu treffen,
die Ihnen als unser Kunde weiterhelfen soll. Denn unser Ziel
ist ihr Wohlergehen, die Gesundheit, den Schutz und die
Würde jeden einzelnen Kunden zu fördern und zu erhalten.
Unsere Leistungen im einzeln:
-
Erreichbarkeit 24 Stunden
-
Vertragspartner der Kranken-,
und Pflegekassen sowie dem Sozialamt
-
Qualifizierte
Pflegefachkräfte
-
feste Versorgungszeiten mit
bleibenden Pflegekräften
-
Beratung bei uns oder bei
Ihnen
-
Informationen über
Betreuungsrecht, Wohnraumanpassung, Unterbringung in eine
Pflegeeinrichtung, Leistungen der Kranken-, und
Pflegekassen usw.
-
Hilfe bei Antragsstellungen
wie z.B. Pflegegeld, Blindengeld, Sozialhilfe,
Entlastungen bei Zuzahlungen usw. (siehe auch unserer
„Service“ für Sie an)
Zu den Leistungen der Krankenkasse gehören:
-
Medikamentengabe
-
Injektionen
-
Blutzuckerkontrollen
´
- Blutdruckmessungen
- Legen
von Blasenkathetern
-
Versorgen von PEG (Perkutane endoskopische Gastrostomie)
-
Dekubitusversorgung
-
Stomaversorgung
- Anlegen
von Verbänden / Wundversorgung
- An-,
und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
-
Schulung zur Selbsthilfe
… und
vieles mehr. Fragen Sie uns, wir helfen gerne.
Haushaltshilfe gem. §
38 SGB V
Unter zwei
Voraussetzungen zahlt Ihnen ihre Krankenkasse eine
Haushaltshilfe:
1)
Ihnen ist wegen Krankenhausbehandlung oder
ähnliches, die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich.
2)
In Ihrem Haushalt lebt ein Kind welches das 12
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und
auf Hilfe angewiesen ist.
Diese
Leistungen verordnet Ihr Arzt, sprechen Sie ihn an oder
fragen Sie uns.
Zu den Leistungen der
Pflegeversicherung gehören:
-
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege,
Rasieren, Toilettengang …
-
Mobilität: Aufstehen/Zubettgehen, An-/Auskleiden,
Gehen, Stehen, Verlassen der Wohnung…
-
Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen,
Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen des
Wäsche…
Pflegestufe I + II = alle 6 Monate
Pflegestufe III = alle 3 Monate
Die
Leistungen der Pflegeversicherung können bei Ihrer
Krankenkasse beantragt werden. Fragen Sie uns, wir helfen
gerne !!!
Unser Service
für Sie :
Die
nachfolgenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen für
unsere Kunden. Die Kosten werden nicht von der
Krankenkasse/Pflegekasse übernommen.
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Zusätzlich können wir Ihnen in
den folgenden Bereichen jederzeit auf starke und
verlässliche Partner bauen:
-
Hilfsmittel z.B. über
Sanitätshaus
-
Hausnotrufsysteme
-
Menübringedienst
-
Fußpflege
-
Kosmetik
-
Mobiler Friseurdienst
-
Apotheke
-
Reinigungsservice z.B.
Fenster und Treppenhäuser
-
Wundversorgung
-
Stomaversorgung
-
Inkontinenzversorgung
-
Enterale
Ernährungstherapie
Fehlt
Ihnen etwas?
Rufen
Sie an, wir werden unser Möglichstes tun um Ihnen weiter
zu helfen. Wir beraten Sie gern in einem persönlichen
Gespräch. Gemeinsam planen wir, von der
Finanzierungsfrage bis zu Beratung einzelner Leistungen
und Vermitteln auch weitere Dienstleistungen.
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